Einsichtsrecht des Betriebsrates bzw. Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat : Rechtsansicht der Arbeiterkammer Wien zu aktuellen Problemen / § 36 Abs.2 Z.1 ArbVG / § 113 ArbVG
Die Zahlung von Prämien an Abteilungsleiter ist jedenfalls als Angelegenheit der Gesellschaft zu beurteilen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1991) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
331.152 Betriebsrat 65.012.45 Information, betriebliche 331.15 Arbeitsverfassung 331.77 Angestellte, leitende |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1991) Nr.4)
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1991) Nr.4)