Einsichtsrecht des Betriebsrates bzw. Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat : Rechtsansicht der Arbeiterkammer Wien zu aktuellen Problemen / § 36 Abs.2 Z.1 ArbVG / § 113 ArbVG

Die Zahlung von Prämien an Abteilungsleiter ist jedenfalls als Angelegenheit der Gesellschaft zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1991) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
331.152 Betriebsrat
65.012.45 Information, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung
331.77 Angestellte, leitende
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1991) Nr.4)