AngG § 37 Z.1 : OGH 9 Ob A 303/90 v.19.12.1990

Werden Einkäufe der Belegschaft eines Feinkostgeschäftes vom Filialleiter in einem Heft aufgezeichnet, stellt der Verkauf von Waren an die Belegschaft ohne sofortige Barzahlung nur eine blosse Ordnungswidrigkeit und keinen Entlassungsgrund dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
381 Handel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-726156 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage