Zeit zum Einchecken muss konkret genannt werden : Fluggesellschaft zu Schadenersatzzahlung verurteilt / Frankfurter Landgericht 2/24 S 344/90
Fall zweier Urlaubsreisender, die nicht mehr mitfliegen durften, weil sie sich anstelle der vorgesehenen 90 Minuten erst 70 Minuten vor dem geplanten Start zum Einchecken am Schalter gemeldet hatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1991)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
656.7.061.5 Luftverkehrsunternehmen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-725994 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |