Einklagen von Bruttolohn : OGH 9 Ob A 45/91 v.24.4.1991
Das auf den Bruttolohn gerichtete Klagebegehren ist bestimmt und exequierbar (durchsetzbar). Erst bei Zahlung oder exekutiver Hereinbringung kommt das Recht des Arbeitgebers auf Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zum Tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215.62 Bruttolohn
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.215.62 Bruttolohn | Dokument Nr. A-725063 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |