ASVG § 203 : OGH 10 Ob S 318/90 v.25.9.1990

Die Feststellung, ein Arbeitnehmer könne keine regelmässige Arbeitsleistung, sondern nur gelegentlich leichte Arbeiten durchführen, ist zu unbestimmt und lässt vor allem nicht erkennen, was der Begriff 'gelegentlich' umschreibt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-03 Berufsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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