AngG § 27 Z.4 : OLG Graz 8 Ra 126/89 v.7.3.1990
Wird Arbeitnehmern, die auf Grund der Art ihrer Tätigkeit häufig den Arbeitsplatz verlassen müssen und nur schwer erreichbar sind, vom Arbeitgeber ein tragbares Telefon zur Verfügung gestellt, ist die Anordnung, es ständig mitzutragen, sachlich gerechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.04.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-723469 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |