AngG § 27 Z.4 : OLG Graz 8 Ra 126/89 v.7.3.1990

Wird Arbeitnehmern, die auf Grund der Art ihrer Tätigkeit häufig den Arbeitsplatz verlassen müssen und nur schwer erreichbar sind, vom Arbeitgeber ein tragbares Telefon zur Verfügung gestellt, ist die Anordnung, es ständig mitzutragen, sachlich gerechtfertigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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