AngG § 27 Z.4 : OLG Graz 8 Ra 126/89 v.7.3.1990
Wird Arbeitnehmern, die auf Grund der Art ihrer Tätigkeit häufig den Arbeitsplatz verlassen müssen und nur schwer erreichbar sind, vom Arbeitgeber ein tragbares Telefon zur Verfügung gestellt, ist die Anordnung, es ständig mitzutragen, sachlich gerechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.04.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird Arbeitnehmern, die auf Grund der Art ihrer Tätigkeit häufig den Arbeitsplatz verlassen müssen und nur schwer erreichbar sind, vom Arbeitgeber ein tragbares Telefon zur Verfügung gestellt, ist die Anordnung, es ständig mitzutragen, sachlich gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |