Beharrliche Weigerung der Herausgabe eines Gegenstandes durch körperliche Gewalt : OLG Wien 31 Ra 141/90 v.22.1.1991

Es kann keinem Arbeitgeber zugemutet werden, einen Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu beschäftigen, wenn der Arbeitgeber zur Durchsetzung gerechtfertigter Anordnungen handgemein werden müsste.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Information, betriebliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1991)