Haftung der Bank bei Scheckfälschung : OGH 5 Ob 568/90 v.29.5.1990

Im Regelfall genügt eine Kreditunternehmung ihrer Prüfungspflicht, wenn sie sich in einer den Anforderungen des Massenverkehrs entsprechende Weise davon überzeugt, dass der Scheck seinem äusseren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.721 Betrug
347.51 Haftpflicht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-723451 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage