Haftung der Bank bei Scheckfälschung : OGH 5 Ob 568/90 v.29.5.1990
Im Regelfall genügt eine Kreditunternehmung ihrer Prüfungspflicht, wenn sie sich in einer den Anforderungen des Massenverkehrs entsprechende Weise davon überzeugt, dass der Scheck seinem äusseren Gesamtbild nach den Eindruck der Echtheit erweckt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.04.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.721 Betrug 347.51 Haftpflicht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-723451 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |