Arbeitsstellen und Arbsturzgefahr : VGH 90/19/0475 v.22.10.1990

Hat ein mit Innenarbeiten beschäftigter Arbeitnehmer keinen Auftrag gehabt, im Bereich der Absturzstelle (Balkon) irgendwelche Arbeiten durchzuführen, sondern geht er lediglich auf den Balkon, um eine Zigarette zu rauchen, kann bei dem Arbeitsraum nicht von einer Arbeitsstelle gesprochen werden, an...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-723110 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage