Versperrbare Garderoberäume statt Kästen : VGH 90/19/0240, 0241 v.8.10.1990

§ 86 Abs.1 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV): Dieser Vorschrift kann nicht dadurch entsprochen werden, dass die Arbeitnehmer einen versperrbaren Garderoberaum benützen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-722889 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage