Eine Grossmutter kann nur dann als Pflegemutter angesehen werden, wenn die Beziehungen der Kinder zur Mutter gelöst sind : Rechtsprechung: Urteil des Bundessozialgerichts v.12.9.1990 - Az.: 5 RJ 45/89 - Gründe

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (46 (1991) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
362.75 Pflegekinder
351.83 Gesetzgebung, soziale
34.038 Rechtsprechung
340.96 Prozesse
351.83 Mutterschutz
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-722671 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage