Die bewegte Geschichte des § 128 AFG endet mit einem Vergleich : Arbeitsförderung / Unternehmen zahlen freiwillig 500 Mill. DM Sozialversicherungsgelder zurück - Forderungen von 1,2 Mrd. DM gestrichen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 13.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Frühpension
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-721513 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage