Alkoholmissbrauch ausserhalb der Arbeitszeit im Betrieb : OGH 9 Ob A 15/91 v.13.2.1991
Wenn sich der Arbeitnehmer, wenn auch nicht dienstlich veranlasst, nach Ende der Arbeitszeit im Betrieb alkoholisiert aufhält, ist er für eine von ihm verschuldete Störung des Betriebsablaufes so verantwortlich, als wäre er während der Arbeitszeit alkoholisiert gewesen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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