Alkoholmissbrauch ausserhalb der Arbeitszeit im Betrieb : OGH 9 Ob A 15/91 v.13.2.1991

Wenn sich der Arbeitnehmer, wenn auch nicht dienstlich veranlasst, nach Ende der Arbeitszeit im Betrieb alkoholisiert aufhält, ist er für eine von ihm verschuldete Störung des Betriebsablaufes so verantwortlich, als wäre er während der Arbeitszeit alkoholisiert gewesen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
613.81 Alkoholismus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-721504 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage