Gleichbehandlungsgrundsatz : OGH 9 Ob A 147/90 v.11.7.1990
Da der Gleichbehandlungsgrundsatz eine Differenzierung in zeitlicher Hinsicht erlaubt, kann sich ein Arbeitnehmer nur dann auf die Verletzung dieses Grundsatzes berufen, wenn er beweist, dass gleichzeitig mit ihm oder nach ihm Mitarbeiter seiner Verwendungsgruppe eingetreten sind, denen beanspruchte...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
331.116 Arbeitsverträge 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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