Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters : OGH 7 Ob 685/90 v.10.1.1991
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Vermögens-und Anlageberater 'gegen Belohnung' auch tätig wird (und folglich nicht nur für Vorsatz haftet), wenn er nur von der Gesellschaft, deren Beteiligungen er vermittelt, durch Provisionen entgolten wird. In diesem Fall hat der Anlagebe...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (Nr.5)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Vermögens-und Anlageberater 'gegen Belohnung' auch tätig wird (und folglich nicht nur für Vorsatz haftet), wenn er nur von der Gesellschaft, deren Beteiligungen er vermittelt, durch Provisionen entgolten wird. In diesem Fall hat der Anlageberater den Leistungsstandard seiner Berufsgruppe zu prästieren. Kam das Berufungsgericht zur Auffassung, dass diesem Standard entsprochen wurde, so ist die Revision nach § 502 Abs.1 ZPO nur zulässig, wenn es dabei Opfer einer krassen Fehleinschätzung geworden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |