Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters : OGH 7 Ob 685/90 v.10.1.1991
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Vermögens-und Anlageberater 'gegen Belohnung' auch tätig wird (und folglich nicht nur für Vorsatz haftet), wenn er nur von der Gesellschaft, deren Beteiligungen er vermittelt, durch Provisionen entgolten wird. In diesem Fall hat der Anlagebe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (Nr.5)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-720910 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |