Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters : OGH 7 Ob 685/90 v.10.1.1991

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Vermögens-und Anlageberater 'gegen Belohnung' auch tätig wird (und folglich nicht nur für Vorsatz haftet), wenn er nur von der Gesellschaft, deren Beteiligungen er vermittelt, durch Provisionen entgolten wird. In diesem Fall hat der Anlagebe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-720910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage