Kosten der Anschluss-Beteiligung an VfGH-Verfahren zur Aufhebung der Ruhensbestimmungen : OGH 10 Ob S 2/91 v.29.1.1991

Da es sich dabei um einen Pauschalbetrag handelt, der vom Wert des Streitgegenstandes unabhängig ist, kommt die in § 12 Abs.1 RATG vorgesehene Zusammenrechnung der Streitwerte nicht in Betracht. Die Verdienstsumme ist aber noch in sinngemässer Anwendung des § 15 RATG wegen Vertretung mehrerer Person...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Gerichtskosten
347.965 Rechtsanwälte
347.991 Verfassungsgerichtshof
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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