Nachsicht bei Fristversäumnis und Kontrolle einer betrieblichen Ablauforganisation : VGH 89/09/0018 v.22.11.1990
Das Organisationsverschulden besteht unabhängig von einer behaupteten kurzfristigen Überlastung der Geschäftsführung und des Prokuristen, wenn nicht einmal auf der nachgeordneten Ebene (Lohnverrechnung usw.) Vorkehrungen zur Hintanhaltung bzw. raschen Aufdeckung von Fristversäumnissen getroffen word...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.05.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.227 Schlechtwetterentschädigung
65.012.7 Kontrolle, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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