Nachsicht bei Fristversäumnis und Kontrolle einer betrieblichen Ablauforganisation : VGH 89/09/0018 v.22.11.1990

Das Organisationsverschulden besteht unabhängig von einer behaupteten kurzfristigen Überlastung der Geschäftsführung und des Prokuristen, wenn nicht einmal auf der nachgeordneten Ebene (Lohnverrechnung usw.) Vorkehrungen zur Hintanhaltung bzw. raschen Aufdeckung von Fristversäumnissen getroffen word...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.227 Schlechtwetterentschädigung
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.227 Schlechtwetterentschädigung Dokument Nr. A-719463 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage