Nachsicht bei Fristversäumnis und Kontrolle einer betrieblichen Ablauforganisation : VGH 89/09/0018 v.22.11.1990

Das Organisationsverschulden besteht unabhängig von einer behaupteten kurzfristigen Überlastung der Geschäftsführung und des Prokuristen, wenn nicht einmal auf der nachgeordneten Ebene (Lohnverrechnung usw.) Vorkehrungen zur Hintanhaltung bzw. raschen Aufdeckung von Fristversäumnissen getroffen word...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.227 Schlechtwetterentschädigung
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Organisationsverschulden besteht unabhängig von einer behaupteten kurzfristigen Überlastung der Geschäftsführung und des Prokuristen, wenn nicht einmal auf der nachgeordneten Ebene (Lohnverrechnung usw.) Vorkehrungen zur Hintanhaltung bzw. raschen Aufdeckung von Fristversäumnissen getroffen worden sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog