Schweiz schloss Schlupfloch für Anonymität : Kampf gegen Drogengeld: Anwälte müssen Identität von 48.000 Anlegern bekanntgeben

Der Ende vergangener Woche verkündete Beschluss der Eidgenössischen Bankenkommission (EKB), das 'Super-Bankgeheimnis' genannte Formular B ab 1.Juli zu verbieten, dürfte nach Schätzungen in Zürich mehrere zehntausend Kunden treffen. Diese konnten bisher mit Hilfe von Anwälten und Vermögenst...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
343.9 Kriminalität
351.761 Suchtgifte: Bekämpfung
340.134 Gesetzgebung
336.722 Spareinlagen
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis Dokument Nr. A-719358 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage