Schweiz schloss Schlupfloch für Anonymität : Kampf gegen Drogengeld: Anwälte müssen Identität von 48.000 Anlegern bekanntgeben
Der Ende vergangener Woche verkündete Beschluss der Eidgenössischen Bankenkommission (EKB), das 'Super-Bankgeheimnis' genannte Formular B ab 1.Juli zu verbieten, dürfte nach Schätzungen in Zürich mehrere zehntausend Kunden treffen. Diese konnten bisher mit Hilfe von Anwälten und Vermögenst...
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.05.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken 343.9 Kriminalität 351.761 Suchtgifte: Bekämpfung 340.134 Gesetzgebung 336.722 Spareinlagen |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis | Dokument Nr. A-719358 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |