Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Auszahlung von Sozialversicherungsleistungen

Während der OGH nur bei Aufrechnungsstreitigkeiten die Anrufung der Arbeits-und Sozialgerichte zulässt, hält der Autor Auszahlungsstreitigkeiten generell für Sozialrechtssachen nach § 65 Abs.1 Z.1 ASGG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (2 (1991) Nr.4 S.263-265)
VerfasserIn: Konecny, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
347.998 Sozialgerichtsbarkeit
34.028 Verfahrensrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) Dokument Nr. A-718727 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage