Arbeitszeitaufzeichnungen mit zu hoch ausgewiesener Arbeitszeit : VGH 90/19/0316 v.17.12.1990

Der Vorwurf, Arbeitszeitunterlagen nicht vollständig geführt zu haben, setzt voraus, dass die vom Arbeitgeber geführten Arbeitszeitaufzeichnungen nicht die vom Arbeitnehmer an dem betreffenden Tag tatsächlich geleistete Arbeitszeit ausweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.94 Arbeitsinspektorat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-718681 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage