Versicherungspflicht von Obstpflückern : VGH 89/08/0132 v.11.12.1990

Unter Bedachtnahme auf die Verpflichtung kann aus dem Auftrag, von bestimmten, bei Arbeitsbeginn näher bezeichneten Bäumen Obst zu pflücken, nicht abgeleitet werden, der Obstpflücker habe sich zur Erbringung eines Werkes und nicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet. (Beschwerde abgewi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.04.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.116 Arbeitsverhältnis
634.1/.7 Obstbau
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-717855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage