Rücklagen - Begriff, Inhalt, Zweck und Arten

Rücklagen stellen Passivposten der Bilanz dar und zeigen damit Kapitalursprung bzw. Kapitalansprüche an. Mit dem Ausweis von Rücklagen wird keine Aussage über die Art der Veranlagung gemacht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer und Beratung (1991; Nr 1/2; S 18-23)
VerfasserIn: Seicht, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.37 Jahresabschluss
657.375 Bilanzpolitik
336.2 Steuerrecht
347.7 Handelsrecht
657.47 Rechnungswesen, betriebliches
658.14 Kapitalbildung, betriebliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 657.37 Bilanzen Dokument Nr. A-717401 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage