Individualantrag, Arbeiterkammer, Mitgliedschaft : VfGH G 211/90 v.27.11.1990 (ebenso: VfGH G 197/90 v.27.11.1990)

Der Individualantrag auf Aufhebung der § 5 und § 19 AKG (betreffend der Kammerzugehörigkeit von Lehrlingen und die daraus resultierende Verpflichtung zur Einhebung einer Umlage) wird mangels Legitimation zurückgewiesen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Jus Extra (1991; Nr 72)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 AK
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 061.1:331 AK Dokument Nr. A-717113 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage