Austritt : OGH 9 Ob A 198/90 v.26.9.1990 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 26/90 v.28.5.1990
Ein Arbeitnehmer der bei Verlassen der Arbeitsstätte darauf hinweist, auf Grund der Auskunft der Arbeiterkammer sei er zum Austritt berechtigt und deshalb 'gehe er', erklärt seinen Austritt ausdrücklich und unmissverständlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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