Austritt : OGH 9 Ob A 198/90 v.26.9.1990 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 26/90 v.28.5.1990

Ein Arbeitnehmer der bei Verlassen der Arbeitsstätte darauf hinweist, auf Grund der Auskunft der Arbeiterkammer sei er zum Austritt berechtigt und deshalb 'gehe er', erklärt seinen Austritt ausdrücklich und unmissverständlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.21 Lohnauszahlung Dokument Nr. A-717102 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage