Austritt : OGH 9 Ob A 198/90 v.26.9.1990 in Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 26/90 v.28.5.1990
Ein Arbeitnehmer der bei Verlassen der Arbeitsstätte darauf hinweist, auf Grund der Auskunft der Arbeiterkammer sei er zum Austritt berechtigt und deshalb 'gehe er', erklärt seinen Austritt ausdrücklich und unmissverständlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.21 Lohnauszahlung | Dokument Nr. A-717102 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |