Ersatz von Arbeitskräften durch Ferialpraktikanten : VGH 89/01/0158 v.23.5.1990
Werden Ferialpraktikanten und Lehrlinge nicht nur fallweise, kurzfristig und vorübergehend eingesetzt, sondern durchaus gezielt und dauerhaft, um offenkundig (auch) Arbeiten durchführen zu lassen, die vorher ein seine Kündigung anfechtender Arbeitnehmer verrichtet hat, folgt daraus, dass der Arbeitg...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Werden Ferialpraktikanten und Lehrlinge nicht nur fallweise, kurzfristig und vorübergehend eingesetzt, sondern durchaus gezielt und dauerhaft, um offenkundig (auch) Arbeiten durchführen zu lassen, die vorher ein seine Kündigung anfechtender Arbeitnehmer verrichtet hat, folgt daraus, dass der Arbeitgeber auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses sehr wohl Bedarf an der Verrichtung jener Arbeitsleistungen hat, die zuvor vom gekündigten Arbeitnehmer erbracht worden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |