Ersatz von Arbeitskräften durch Ferialpraktikanten : VGH 89/01/0158 v.23.5.1990

Werden Ferialpraktikanten und Lehrlinge nicht nur fallweise, kurzfristig und vorübergehend eingesetzt, sondern durchaus gezielt und dauerhaft, um offenkundig (auch) Arbeiten durchführen zu lassen, die vorher ein seine Kündigung anfechtender Arbeitnehmer verrichtet hat, folgt daraus, dass der Arbeitg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-717091 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage