Beweiswürdigung : OGH 10 Ob S 24/90 v.13.3.1990
Ein Entgegenkommen des Dienstgebers ist weder für die Einnahme kleinerer Zwischenmahlzeiten noch für Blutzuckermessungen erforderlich, weil solche Verrichtungen gerade bei Tätigkeiten, die nicht mit Kundenverkehr verbunden sind, ganz allgemein geduldet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1990) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Arbeitsrecht
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1990) Nr.6)
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