Beweiswürdigung : OGH 10 Ob S 24/90 v.13.3.1990
Ein Entgegenkommen des Dienstgebers ist weder für die Einnahme kleinerer Zwischenmahlzeiten noch für Blutzuckermessungen erforderlich, weil solche Verrichtungen gerade bei Tätigkeiten, die nicht mit Kundenverkehr verbunden sind, ganz allgemein geduldet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS ((1990) Nr.6)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Arbeitsrecht
34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 351.83 Arbeitsrecht | Dokument Nr. A-717089 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |