Haftung des Arbeitgebers für Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei terminwidriger Kündigung : OLG Wien 34 Ra 140/90 v.30.1.1991, Revision zulässig
Dem Arbeitgeber ist auch leicht fahrlässige Unkenntnis von Voraussetzungen einer Vereinbarung nach § 20 Abs.3 AngG vorwerfbar und ihm obliegt die materielle Beweislast hiefür.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 347.513 Schadenersatz 347.56 Haftpflicht, berufliche 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Arbeitgeber ist auch leicht fahrlässige Unkenntnis von Voraussetzungen einer Vereinbarung nach § 20 Abs.3 AngG vorwerfbar und ihm obliegt die materielle Beweislast hiefür. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |