Haftung des Arbeitgebers für Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei terminwidriger Kündigung : OLG Wien 34 Ra 140/90 v.30.1.1991, Revision zulässig

Dem Arbeitgeber ist auch leicht fahrlässige Unkenntnis von Voraussetzungen einer Vereinbarung nach § 20 Abs.3 AngG vorwerfbar und ihm obliegt die materielle Beweislast hiefür.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
347.513 Schadenersatz
347.56 Haftpflicht, berufliche
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-716584 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage