Entgeltfortzahlung nach Unfall in alkoholisiertem Zustand : VGH 89/08/0125 v.21.11.1990
Nicht die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand allein begründet schon eine solche Fahrlässigkeit, sondern nur eine dem Arbeitnehmer als grob fahrlässig vorzuwerfende Verhaltensweise, die für den eingetretenen Schaden kausal gewesen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
656.08 Verkehrsunfall 613.81 Alkoholismus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-715447 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |