Entgeltfortzahlung nach Unfall in alkoholisiertem Zustand : VGH 89/08/0125 v.21.11.1990

Nicht die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand allein begründet schon eine solche Fahrlässigkeit, sondern nur eine dem Arbeitnehmer als grob fahrlässig vorzuwerfende Verhaltensweise, die für den eingetretenen Schaden kausal gewesen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
656.08 Verkehrsunfall
613.81 Alkoholismus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-715447 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage