Entziehung der Versehrtenrente auch bei geringfügiger Besserung einer 20prozentigen Erwerbsunfähigkeit : OGH 10 Ob S 368/89 v.25.9.1990

Eine Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H. auf 15 v.H., also um 25 Prozent, rechtfertigt die Annahme einer wesentlichen Änderung und damit eine Neufeststellung der Rente im Sinne des § 183 Abs.1 ASVG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.03.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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