Entziehung der Versehrtenrente auch bei geringfügiger Besserung einer 20prozentigen Erwerbsunfähigkeit : OGH 10 Ob S 368/89 v.25.9.1990
Eine Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H. auf 15 v.H., also um 25 Prozent, rechtfertigt die Annahme einer wesentlichen Änderung und damit eine Neufeststellung der Rente im Sinne des § 183 Abs.1 ASVG.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) | Dokument Nr. A-715298 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |