AngG § 27 Z.6 : OGH 9 Ob A 286/90 v.7.11.1990

Antwortet der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber vorformulierte Frage, liegt keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 27 Z.6 Angestelltengesetz vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.632 Ehrenbeleidigung Dokument Nr. A-715081 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage