AngG § 27 Z.6 : OGH 9 Ob A 286/90 v.7.11.1990
Antwortet der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber vorformulierte Frage, liegt keine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 27 Z.6 Angestelltengesetz vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.632 Ehrenbeleidigung
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.632 Ehrenbeleidigung | Dokument Nr. A-715081 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |