Eindeutige Willenserklärungen bei einvernehmlicher Lösung : OLG Wien 32 Ra 45/90 v.28.5.1990
Verrichtet ein Arbeitnehmer in der Kündigungszeit keine Arbeit mehr, liegt keine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vor, wenn vom Arbeitgeber erklärt wird, der Arbeitnehmer werde nicht mehr gebraucht, er solle gehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-715076 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |