Eindeutige Willenserklärungen bei einvernehmlicher Lösung : OLG Wien 32 Ra 45/90 v.28.5.1990

Verrichtet ein Arbeitnehmer in der Kündigungszeit keine Arbeit mehr, liegt keine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vor, wenn vom Arbeitgeber erklärt wird, der Arbeitnehmer werde nicht mehr gebraucht, er solle gehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-715076 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage