Nicht rückforderbare Garantieprovision und Provisionsverrechnung : OGH 9 Ob A 195/90 v.26.9.1990

Ist eine Garantieprovision nicht rückforderbar, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass sie zur Gänze aus der Provisionsverrechnung ausscheidet andernfalls wäre sie keine Provisionszahlung, sondern ein Teil des Fixgehaltes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
331.2 Gehälter
381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnformen Dokument Nr. A-715075 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage