Arbeitsrechtlichter Entgeltbegriff : OGH 9 Ob A 204/90 v.29.8.1990
Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.23 Lohnformen 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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