Arbeitsrechtlichter Entgeltbegriff : OGH 9 Ob A 204/90 v.29.8.1990

Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.23 Lohnformen
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.2 Löhne Dokument Nr. A-715042 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage