Arbeitsrechtlichter Entgeltbegriff : OGH 9 Ob A 204/90 v.29.8.1990
Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.23 Lohnformen 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |