Beitragsmonate einer freiwilligen Versicherung und Invalidität (Berufsunfähigkeit) : OGH 10 Ob S 287/90 v.18.9.1990

Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung sind daher bei Beantwortung der Frage mitzuzählen, ob der Versicherte in mindestens der Hälfte der Beitragsmonate nach dem ASVG während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit ausgeübt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
368-03 Berufsunfähigkeit
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-714620 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage