Verfall unabdingbarer Ansprüche - Konkretisierung bei Geltendmachung : OGH 9 Ob A 180/90 v.29.8.1990

Verfallsklauseln beschränken nicht die Ansprüche selbst, sondern nur die Dauer ihrer Geltendmachung auf die Zeit bis zum Ablauf der Fallfrist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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