Verzicht des Arbeitnehmers auf unabdingbare Ansprüche : OLG Wien 33 Ra 48/90 v.22.6.1990
Der Verzicht auf unabdingbare Ansprüche eines Arbeitnehmers ist wirksam und zulässig, wenn diese Ansprüche bereits entstanden sind, das Dienstverhältnis beendet ist und kein wirtschaftlicher Druck mehr auf den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.045 Rechtsverzicht
331.2 Löhne 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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